Sicherungsmaßnahme

Das Fiberhaus GmbH

Paderborn

Das Amtsgericht Essen hat zur Das Fiberhaus GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.06.2026, Aktenzeichen 167 IN 158/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
167 IN 158/26
Registerbezug
Paderborn, HRB 16418
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
10.06.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Sinja Schlotter
Im Handelsregister seit
2023
Stammkapital
1.000.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Schaffung allgemeiner Infrastruktureinrichtungen, insbesondere im Bereich Glasfaser, einschließlich der Planung, der Instandhaltung sowie aller damit verbundenen Finanzdienstleistungen.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 158/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 16418 eingetragenen Das Fiberhaus GmbH, Im Winkel 24, 45219 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ali Sinan Kilic, Van der Waalsstraat 42, 2665 JK Bleiswijk, Niederlande und Herrn Burak Alkilic, Van der Waalsstraat 42, 2665 JK Bleiswijk, Niederlande

ist am 10.06.2026, um 10:43 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Sinja Schlotter, Königsallee 98 a, 40215 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

167 IN 158/26
Amtsgericht Essen, 10.06.2026
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