Forderungsprüfung
D.I.M. Company GmbH
Sandhausen
Das Amtsgericht Heidelberg hat zur D.I.M. Company GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.10.2026, Aktenzeichen 82 IN 180/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Heidelberg
- Aktenzeichen
- 82 IN 180/24
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 735020
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 21.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
82 IN 180/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
D.I.M. Company GmbH, Heinrich-Lanz-Straße 3a, 69207 Sandhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Danijel Mostarac
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 735020
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 21.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
D.I.M. Company GmbH, Heinrich-Lanz-Straße 3a, 69207 Sandhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Danijel Mostarac
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 735020
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 21.10.2026