Sicherungsmaßnahme

d.i.i. 14. Neubau C GmbH i.L.

Gräfelfing

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur d.i.i. 14. Neubau C GmbH i.L. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.07.2026, Aktenzeichen 810 IN 1009/26 D-12-.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1009/26 D-12-
Registerbezug
München, HRB 238406
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
31.07.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Miguel Grosser
Im Handelsregister seit
2018
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Erwerb von Grundstücken und Immobilien, insbesondere unbebaute Grundstücke für Wohnimmobilien in Deutschland sowie deren Verwaltung, Vermietung, Entwicklung und Veräußerung sowie sonstige Verwertung. Der Erwerb kann unmittelbar oder mittelbar erfolgen.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

810 IN 1009/26 D-12-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der d.i.i. 14. Neubau C GmbH i.L., Akilindastraße 36, 82166 Gräfelfing (AG München, HRB 238406), und Biebricher Allee 2 Wiesbaden, vertr. d.: Frank Wojtalewicz,, (Liquidator), ist am 31.07.2026 um 10:39 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Miguel Grosser, Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 24 00 65 0, Fax: 069/ 24 00 65 10, E-Mail: frankfurt@jaffe-rae.de, Internet: www.jaffe-rae.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 31.07.2026
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