Forderungsprüfung

Cornelius Ober GmbH

Wutha-Farnroda

Das Amtsgericht Meiningen hat zur Cornelius Ober GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.10.2026, Aktenzeichen 1 IN 128/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Meiningen
Aktenzeichen
1 IN 128/25
Registerbezug
Jena, HRB 509431
Bundesland
Thüringen
Veröffentlichung
15.10.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2013
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Energie- und Unternehmensberatung für Privat- und Geschäftskunden sowie die Erbringung von Ingenieurdienstleistungen auf dem Gebiet der Anlage- und Gebäudeplanung aus energetischer Sicht.

Termine und Fristen

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  • Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

1 IN 128/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Cornelius Ober GmbH, Mosbacher Straße 31A, 99848 Wutha-Farnroda,
vertreten durch den Geschäftsführer Cornelius Ober
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 509431
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Nicole Nsiah, Neustädter Straße 5, 09116 Chemnitz, Gz.: Wd01/25

Beschluss:

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 18.11.2026
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Meiningen - Insolvenzgericht - 14.10.2026
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