Sicherungsmaßnahme
Collico Verpackungslogistik und Service GmbH
Oberhausen
Das Amtsgericht Duisburg hat zur Collico Verpackungslogistik und Service GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.10.2026, Aktenzeichen 620 IN 2384/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Duisburg
- Aktenzeichen
- 620 IN 2384/26
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 9602
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 05.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Sarah Wolf
- Branchenindikator
- Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 2384/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB9602 eingetragenen Collico Verpackungslogistik und Service GmbH, Zum Eisenhammer 11, 46049 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Rudolf Köhler, Henri-Dunant-Straße 5, 47447 Moers
ist am 05.10.2026, um 14:16 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Sarah Wolf, Schifferstr. 166, 47059 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
620 IN 2384/26
Amtsgericht Duisburg, 05.10.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB9602 eingetragenen Collico Verpackungslogistik und Service GmbH, Zum Eisenhammer 11, 46049 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Rudolf Köhler, Henri-Dunant-Straße 5, 47447 Moers
ist am 05.10.2026, um 14:16 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Sarah Wolf, Schifferstr. 166, 47059 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
620 IN 2384/26
Amtsgericht Duisburg, 05.10.2026