Aufhebung des Verfahrens
Classen-Convertronics GmbH
Erkelenz
Das Amtsgericht Mönchengladbach hat zur Classen-Convertronics GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.08.2026, Aktenzeichen 45 IN 87/16.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mönchengladbach
- Aktenzeichen
- 45 IN 87/16
- Registerbezug
- Mönchengladbach, HRB 17080
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 25.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Paul Fink
- Im Handelsregister seit
- 2016
- Stammkapital
- 500.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Aufnahme, das Digitalisieren, Speichern und Senden von Bildern und die Durchführung aller damit verbundenen Arbeiten und Geschäfte. Der Handel mit EDV-Software und mit EDV- und ähnlichen Geräten sowie Beratungsleistungen aller Art. Der Handel mit Produkten aller Art der Papier- und Kunststoffindustrie. Das Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften im In- und Ausland, vornehmlich in de …
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 45 IN 87/16
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 17080 eingetragenen Classen-Convertronics GmbH, Gewerbestraße Süd 12, 41812 Erkelenz, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Hendrik Classen, Gewerbestraße Süd 12, 41812 Erkelenz
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte KS Rechtsanwälte, Gutenbergstraße 43, 45128 Essen
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Paul Fink, Königsallee 33, 40212 Düsseldorf
wird heute, am 24.08.2026, um 14:46 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
45 IN 87/16
Amtsgericht Mönchengladbach, 24.08.2026
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 17080 eingetragenen Classen-Convertronics GmbH, Gewerbestraße Süd 12, 41812 Erkelenz, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Hendrik Classen, Gewerbestraße Süd 12, 41812 Erkelenz
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte KS Rechtsanwälte, Gutenbergstraße 43, 45128 Essen
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Paul Fink, Königsallee 33, 40212 Düsseldorf
wird heute, am 24.08.2026, um 14:46 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
45 IN 87/16
Amtsgericht Mönchengladbach, 24.08.2026