Vergütungsfestsetzung

Celik GmbH Schweißtechnik & Montagebau

Neumünster

Das Amtsgericht Neumünster hat zur Celik GmbH Schweißtechnik & Montagebau eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.09.2026, Aktenzeichen 91 IN 152/13.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Neumünster
Aktenzeichen
91 IN 152/13
Registerbezug
Kiel, HRB 10829 KI
Bundesland
Schleswig-Holstein
Veröffentlichung
29.09.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

91 IN 152/13

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Celik GmbH Schweißtechnik & Montagebau, Christianstraße 160-164, 24536 Neumünster, vertreten durch den Geschäftsführer Siddik Celik
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 10829 KI
- Schuldnerin -

Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO sowie die Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 23.12.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens, das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.

Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. Verfügbar sind 234.533,08 € Verteilungsmasse abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Neumünster - Insolvenzgericht - 27.09.2026