Sicherungsmaßnahme
CBS Holding GmbH
Willich
Das Amtsgericht Krefeld hat zur CBS Holding GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.10.2026, Aktenzeichen 500 IN 357/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Krefeld
- Aktenzeichen
- 500 IN 357/26
- Registerbezug
- Krefeld, HRB 20804
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 13.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Martin Lambrecht
- Im Handelsregister seit
- 2025
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen aller Art. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten nach dem Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) werden nicht ausgeübt.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 357/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 20804 eingetragenen CBS Holding GmbH, Hanns-Martin-Schleyer-Str. 18a, 47877 Willich, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Johannes Pichler, Josef-Wirth-Weg 46 , 80939 München und Herrn Frederic Hierl,
Geschäftszweig: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen aller Art
ist am 11.10.2026, um 17:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Martin Lambrecht, Mühlenstraße 36, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
500 IN 357/26
Amtsgericht Krefeld, 11.10.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 20804 eingetragenen CBS Holding GmbH, Hanns-Martin-Schleyer-Str. 18a, 47877 Willich, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Johannes Pichler, Josef-Wirth-Weg 46 , 80939 München und Herrn Frederic Hierl,
Geschäftszweig: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen aller Art
ist am 11.10.2026, um 17:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Martin Lambrecht, Mühlenstraße 36, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
500 IN 357/26
Amtsgericht Krefeld, 11.10.2026