Insolvenzbekanntmachung

Carlsson Autotechnik GmbH

Merzig

Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Carlsson Autotechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.10.2026, Aktenzeichen 110 IN 22/15.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen
110 IN 22/15
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 64174
Bundesland
Saarland
Veröffentlichung
14.10.2026
Rechtsform
GmbH
Stammkapital
1.000.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Autoteilen und die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Autos, die Ausübung des Kfz-Handwerks.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 22/15

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 64174 eingetragenen Carlsson Autotechnik GmbH, Gut Wiesenhof, 66663 Merzig, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Si Wei, Matthias Albert, Markus Schuster, Lanlan Song und Shezhen Yan

wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur weiteren Berichterstattung des Insolvenzverwalters (§ 79 InsO),
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
- Zustimmung zum Verzicht auf die Weiterverfolgung der Forderung gegen die Dalian Zhongsheng Star Automobile Sales & Service Co. Ltd., China, gemäß Schreiben des Verwalters vom 02.10.2026 und 13.10.2026

bestimmt auf

Dienstag, 03.11.2026, 09:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 1. Etage, Sitzungssaal 13.

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

110 IN 22/15
Amtsgericht Saarbrücken, 14.10.2026
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten