Forderungsprüfung

Café Königsberg GmbH

Itzehoe

Das Amtsgericht Itzehoe hat zur Café Königsberg GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.10.2026, Aktenzeichen 28 IN 12/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Itzehoe
Aktenzeichen
28 IN 12/24
Registerbezug
Pinneberg, HRB 6659
Bundesland
Schleswig-Holstein
Veröffentlichung
07.10.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2006
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Betrieb eines Bäckerei-Konditorei-Café-Betriebes sowie entsprechender Maßnahmen im Rahmen der Verkaufsförderung und der Öffentlichkeitsarbeit.
Branchenindikator
Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)

Termine und Fristen

Termine als Kalenderdatei herunterladen

  • Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

28 IN 12/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Café Königsberg GmbH, Edendorfer Strasse 194, 25524 Itzehoe, vertreten durch die Geschäftsführerin Farchonda Pfahl, geb. Balchi
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 6659
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte RENNEBERG LEGAL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Am Sandtorkai 50, 20457 Hamburg, Gz.: 23/24 / SK / SK

1. Die Prüfung der bis 06.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 63-91 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 03.11.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Itzehoe - Insolvenzgericht - 06.10.2026
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