Forderungsprüfung
Cafe Debor GmbH
Stockstadt
Das Amtsgericht Aschaffenburg hat zur Cafe Debor GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.10.2026, Aktenzeichen 654 IN 53/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Aschaffenburg
- Aktenzeichen
- 654 IN 53/24
- Registerbezug
- Aschaffenburg, HRB 6792
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 23.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
654 IN 53/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Cafe Debor GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Obernburger Straße 26, 63811 Stockstadt
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRB 6792
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Bach, Dr. Krebs, Zahn, Valdfogl, Frohsinnstraße 15, 63739 Aschaffenburg, Gz.: 331/24
1. Die Prüfung der bis 11.11.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 14 ff. erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 21.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Cafe Debor GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Obernburger Straße 26, 63811 Stockstadt
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRB 6792
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Bach, Dr. Krebs, Zahn, Valdfogl, Frohsinnstraße 15, 63739 Aschaffenburg, Gz.: 331/24
1. Die Prüfung der bis 11.11.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 14 ff. erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 21.10.2026