Sicherungsmaßnahme

BY Dienstleistungen GmbH

Essen

Das Amtsgericht Essen hat zur BY Dienstleistungen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.07.2026, Aktenzeichen 165 IN 127/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
165 IN 127/26
Registerbezug
Essen, HRB 30014
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
03.07.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Thomas Bückmann
Im Handelsregister seit
2019
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Gesellschaft erbringt Hausmeistertätigkeiten, Gebäudereinigung für Industrie und Private, Sanierung von Brand- und Wasserschäden, Tätigkeiten im Garten- und Landschaftsbau sowie Transporttätigkeiten aller Art sowie das Ablesen von Zählerständen.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 127/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 30014 eingetragenen BY Dienstleistungen GmbH, Franziskanerstr. 52, 45139 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Yavuz Bingöl, Franziskanerstr. 56, 45139 Essen

Geschäftszweig: Hausmeistertätigkeiten, Gebäudereinigung für Industrie u. Private, Sanierung v. Brand- und Wasserschäden, Tätigkeiten im Garten- und Landschaftsbau sowie Transporttätigkeiten aller Art

ist am 03.07.2026, um 12:15 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Thomas Bückmann, Kohlenkamp 39, 45468 Mülheim an der Ruhr bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

165 IN 127/26
Amtsgericht Essen, 03.07.2026
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