Forderungsprüfung
Bucher Kelch GmbH
Pförring
Das Amtsgericht Ingolstadt hat zur Bucher Kelch GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.10.2026, Aktenzeichen IN 449/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Ingolstadt
- Aktenzeichen
- IN 449/23
- Registerbezug
- Ingolstadt, HRB 7355
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 16.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 449/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bucher + Kelch GmbH, vertr. d.d. GF, Bachstraße 11, 85104 Pförring, vertreten durch den Geschäftsführer Bucher Matthias
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 7355
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 45 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.12.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 16.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bucher + Kelch GmbH, vertr. d.d. GF, Bachstraße 11, 85104 Pförring, vertreten durch den Geschäftsführer Bucher Matthias
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 7355
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 45 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.12.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 16.10.2026