Forderungsprüfung
BTS Biegetechnik Stary GmbH
Burglengenfeld
Das Amtsgericht Amberg hat zur BTS Biegetechnik Stary GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.10.2026, Aktenzeichen IN 96/16.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Amberg
- Aktenzeichen
- IN 96/16
- Registerbezug
- Amberg, HRB 3608
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 22.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 96/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BTS Biegetechnik Stary GmbH, Oberer Mühlweg 6, 93133 Burglengenfeld, vertreten durch die Geschäftsführer Stary Simon und Stary Verena
Registergericht: Amtsgericht Amberg Register-Nr.: HRB 3608
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Stulle, Wagner & Kollegen, Ostendstraße 156, 90482 Nürnberg, Gz.: 16/06192 sf/us
1. Die Prüfung der bis 21.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabelle lfd.Nr. 112 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.11.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Amberg - Insolvenzgericht - 22.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BTS Biegetechnik Stary GmbH, Oberer Mühlweg 6, 93133 Burglengenfeld, vertreten durch die Geschäftsführer Stary Simon und Stary Verena
Registergericht: Amtsgericht Amberg Register-Nr.: HRB 3608
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Stulle, Wagner & Kollegen, Ostendstraße 156, 90482 Nürnberg, Gz.: 16/06192 sf/us
1. Die Prüfung der bis 21.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabelle lfd.Nr. 112 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.11.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Amberg - Insolvenzgericht - 22.10.2026