Forderungsprüfung

Bonilog Gesellschaft für optimierte Logistik mbH

75175 Pforzheim

Das Amtsgericht Pforzheim hat zur Bonilog Gesellschaft für optimierte Logistik mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.09.2026, Aktenzeichen 2 IN 236/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Pforzheim
Aktenzeichen
2 IN 236/23
Registerbezug
Mannheim, HRB 718232
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
28.09.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Branchenindikator
Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

2 IN 236/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Bonilog Gesellschaft für optimierte Logistik mbH, Östliche-Karl-Friedrich-Straße 35, 75175 Pforzheim, vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Pritzl
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 718232
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Nonnenmacher Rechtsanwälte PartmbB, Wendtstraße 17, 76185 Karlsruhe, Gz.: 1145/23 G01

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Pforzheim - Insolvenzgericht - 28.09.2026