Abweisung mangels Masse
BONDR FOUNDERS UG (haftungsbeschränkt)
Neuss
Das Amtsgericht Düsseldorf hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der BONDR FOUNDERS UG (haftungsbeschränkt) mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 05.05.2026, Aktenzeichen 503 IN 49/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 503 IN 49/26
- Registerbezug
- Neuss, HRB 23724
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 05.05.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 49/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Neuss unter HRB 23724 eingetragenen BONDR FOUNDERS UG (haftungsbeschränkt), Gottfried-Schmitz-Weg 13, 41462 Neuss, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Leon Pluns,
ist der am 26.02.2026 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 20.02.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 30.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Düsseldorf, 30.04.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Neuss unter HRB 23724 eingetragenen BONDR FOUNDERS UG (haftungsbeschränkt), Gottfried-Schmitz-Weg 13, 41462 Neuss, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Leon Pluns,
ist der am 26.02.2026 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 20.02.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 30.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Düsseldorf, 30.04.2026