Sicherungsmaßnahme

BIG D1 GmbH

Tönisvorst

Das Amtsgericht Krefeld hat zur BIG D1 GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.11.2026, Aktenzeichen 500 IN 379/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
500 IN 379/26
Registerbezug
Krefeld, HRB 20661
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
06.11.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Peter Minuth
Im Handelsregister seit
2024
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Betrieb von Kliniken im Bereich ambulanter Versorgungsleistungen insbesondere der plastischen und ästhetischen Chirurgie, der ästhetischen Dermatologie, der Haarerhaltungsmedizin einschließlich der Haartransplantation, der Handel mit Waren aller Art, insbesondere Kosmetika, kosmetischen Geräten und Lebensmitteln, der Betrieb von Online-Shops sowie die Organisation und Durchführung von Schulungen.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 379/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 20661 eingetragenen BIG D1 GmbH, Alter Graben 15, 47918 Tönisvorst, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Zulfila Shelestova, Urdenbacher Dorfstr. 3 A, 40593 Düsseldorf

ist am 05.11.2026, um 14:52 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Peter Minuth, Burggrafenstraße 5/5a, 40545 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

500 IN 379/26
Amtsgericht Krefeld, 05.11.2026
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