Abweisung mangels Masse
Berkenkamp + Wüllner Verwaltungs-GmbH
Bad Salzuflen
Das Amtsgericht Detmold hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der Berkenkamp + Wüllner Verwaltungs-GmbH mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 01.06.2026, Aktenzeichen 50 IN 36/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Detmold
- Aktenzeichen
- 50 IN 36/26
- Registerbezug
- Lemgo, HRB 2264
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 01.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 50 IN 36/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 2264 eingetragenen Berkenkamp + Wüllner Verwaltungs-GmbH, Am Lockhauserbaum 2, 32107 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jürgen Wolf und Herrn Frank Wepner
Geschäftszweig: Die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an Personengesellschaften einschließlich deren Geschäftsführung
ist der am 04.03.2026 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 23.02.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 07.05.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Detmold, 07.05.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 2264 eingetragenen Berkenkamp + Wüllner Verwaltungs-GmbH, Am Lockhauserbaum 2, 32107 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jürgen Wolf und Herrn Frank Wepner
Geschäftszweig: Die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an Personengesellschaften einschließlich deren Geschäftsführung
ist der am 04.03.2026 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 23.02.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 07.05.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Detmold, 07.05.2026