Forderungsprüfung
Bayrische-Transportgesellschaft mbH
Thanstein
Das Amtsgericht Amberg hat zur Bayrische-Transportgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.10.2026, Aktenzeichen IN 333/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Amberg
- Aktenzeichen
- IN 333/22
- Registerbezug
- Amberg, HRB 6209
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 20.10.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Branchenindikator
- Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
IN 333/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bayrische-Transportgesellschaft mbH, Burgstraße 15, 92554 Thanstein, vertreten durch die Geschäftsführerin Brose Andrea
Registergericht: Amtsgericht Amberg Register-Nr.: HRB 6209
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 08.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 15-20 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Amberg - Insolvenzgericht - 15.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bayrische-Transportgesellschaft mbH, Burgstraße 15, 92554 Thanstein, vertreten durch die Geschäftsführerin Brose Andrea
Registergericht: Amtsgericht Amberg Register-Nr.: HRB 6209
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 08.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 15-20 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Amberg - Insolvenzgericht - 15.10.2026