Sicherungsmaßnahme
BAUWERK & Eisenflechter Rügen GmbH
Magdeburg
Das Amtsgericht Magdeburg hat zur BAUWERK & Eisenflechter Rügen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.10.2026, Aktenzeichen 340 IN 452/26 (381).
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 452/26 (381)
- Registerbezug
- Stendal, HRB 38188
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Veröffentlichung
- 07.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Stefan Liese
GÖRG Insolvenzverwaltung Part. von RA´en mbB
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
340 IN 452/26 (381): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BAUWERK & Eisenflechter Rügen GmbH, Schwiesaustraße 4, 39124 Magdeburg, Neubau, Umbau, Elektro- und Sanitärhandel, Generalunternehmer und Generalübernehmer, An- und Verkauf von Grundstücken, Errichtung von Gebäuden im Namen Dritter, Neubau von Gebäuden. (AG Stendal, HRB 38188), vertr. d.: Kujtim Bakalli, Dorfstraße 59, 18586 Baabe, Ostseebad, (Geschäftsführer), ist am 07.10.2026 um 09:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Die Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Liese, c/o GÖRG Insolvenzverwaltung Part. von RA´en mbB, (Hundertwasserhaus) Breiter Weg 10a, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/5982260, Fax: 0391/5982181, E-Mail: magdeburg@goerg.de, Internet: www.goerg.de bestellt worden.
Der vollständige Beschluss einschließlich Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Magdeburg, 07.10.2026
Die Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Liese, c/o GÖRG Insolvenzverwaltung Part. von RA´en mbB, (Hundertwasserhaus) Breiter Weg 10a, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/5982260, Fax: 0391/5982181, E-Mail: magdeburg@goerg.de, Internet: www.goerg.de bestellt worden.
Der vollständige Beschluss einschließlich Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Magdeburg, 07.10.2026