Vergütungsfestsetzung
baustudio Wohnungsverwaltungs- und Immobiliengesellschaft mbH
Bad Tennstedt
Das Amtsgericht Mühlhausen hat zur baustudio Wohnungsverwaltungs- und Immobiliengesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.10.2026, Aktenzeichen IN 328/06.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mühlhausen
- Aktenzeichen
- IN 328/06
- Registerbezug
- Jena, HRB 402969
- Bundesland
- Thüringen
- Veröffentlichung
- 21.10.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Branchenindikator
- Immobilien (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
IN 328/06
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
baustudio Wohnungsverwaltungs- und Immobiliengesellschaft mbH, Bahnhofstraße 76, 99955 Bad Tennstedt, vertreten durch die Geschäftsführer Volkmar Dille und Wolfgang Dille
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 402969
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Stephan Dille, Hauptstraße 7b, 99955 Urleben, Gz.: 00144-06-sd
beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung zuzüglich Auslagen. Er beantragte Zuschläge für folgende Tatbestände: Fortführung des Geschäftsbetriebes, Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten, mehrfache Investorensuche, Umfangreiche und schwierige Vertragsverhandlungen, schwierige Rechtsprobleme und eine Vielzahl aufwendiger Prozesse, Aufbereitung der Buchhaltung, komplizierte und umfangreiche steuerrechtliche Rechtsprobleme inkl. Finanzamtsverfahren, ...
Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, zu dem Vergütungsantrag bis 13.11.2020 schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Mühlhausen - Insolvenzgericht - 15.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
baustudio Wohnungsverwaltungs- und Immobiliengesellschaft mbH, Bahnhofstraße 76, 99955 Bad Tennstedt, vertreten durch die Geschäftsführer Volkmar Dille und Wolfgang Dille
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 402969
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Stephan Dille, Hauptstraße 7b, 99955 Urleben, Gz.: 00144-06-sd
beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung zuzüglich Auslagen. Er beantragte Zuschläge für folgende Tatbestände: Fortführung des Geschäftsbetriebes, Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten, mehrfache Investorensuche, Umfangreiche und schwierige Vertragsverhandlungen, schwierige Rechtsprobleme und eine Vielzahl aufwendiger Prozesse, Aufbereitung der Buchhaltung, komplizierte und umfangreiche steuerrechtliche Rechtsprobleme inkl. Finanzamtsverfahren, ...
Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, zu dem Vergütungsantrag bis 13.11.2020 schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Mühlhausen - Insolvenzgericht - 15.10.2026