Sicherungsmaßnahme
Basedo Steel GmbH
Erkrath
Das Amtsgericht Wuppertal hat zur Basedo Steel GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.10.2026, Aktenzeichen 512 IN 247/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wuppertal
- Aktenzeichen
- 512 IN 247/26
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 72499
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 23.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Rainer Frölich
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 512 IN 247/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 72499 eingetragenen Basedo Steel GmbH, Mettmanner Str. 51, 40699 Erkrath, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dominik Blaha, Am Schultersbusch 17, 40629 Düsseldorf und Herrn Stefan Karl Eck, Berliner Straße 37, 40822 Mettmann
ist am 23.10.2026, um 07:35 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Rainer Frölich, Ehrenhainstraße 1, 42329 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
512 IN 247/26
Amtsgericht Wuppertal, 23.10.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 72499 eingetragenen Basedo Steel GmbH, Mettmanner Str. 51, 40699 Erkrath, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dominik Blaha, Am Schultersbusch 17, 40629 Düsseldorf und Herrn Stefan Karl Eck, Berliner Straße 37, 40822 Mettmann
ist am 23.10.2026, um 07:35 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Rainer Frölich, Ehrenhainstraße 1, 42329 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
512 IN 247/26
Amtsgericht Wuppertal, 23.10.2026