Forderungsprüfung
Baggerbetrieb JÜLG UG (haftungsbeschränkt)
Achern
Das Amtsgericht Baden-Baden hat zur Baggerbetrieb JÜLG UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.10.2026, Aktenzeichen 11 IN 8/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Baden-Baden
- Aktenzeichen
- 11 IN 8/23
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 741413
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 26.10.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
11 IN 8/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Baggerbetrieb JÜLG UG (haftungsbeschränkt), Benz-Meisel-Straße 37, 77855 Achern, vertreten durch den Geschäftsführer Marcus Jülg
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 741413
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte WERNER & WERNER, Brachfeldstraße 9, 77654 Offenburg, Gz.: 240/22 WE09 / WE D3/2-23
Beschluss:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 22.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Baggerbetrieb JÜLG UG (haftungsbeschränkt), Benz-Meisel-Straße 37, 77855 Achern, vertreten durch den Geschäftsführer Marcus Jülg
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 741413
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte WERNER & WERNER, Brachfeldstraße 9, 77654 Offenburg, Gz.: 240/22 WE09 / WE D3/2-23
Beschluss:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 22.10.2026