Abweisung mangels Masse
BADUSAN Heizung & Sanitär GmbH
Recklinghausen
Das Amtsgericht Bochum hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der BADUSAN Heizung & Sanitär GmbH mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 22.04.2026, Aktenzeichen 80 IN 993/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bochum
- Aktenzeichen
- 80 IN 993/25
- Registerbezug
- Recklinghausen, HRB 9627
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 22.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 993/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 9627 eingetragenen BADUSAN Heizung & Sanitär GmbH, Bochumer Straße 187 a, 45661 Recklinghausen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ausra Senst, unbekannt,
Geschäftszweig: Erwerb, Verkauf und Einbau von Heizungsanlagen, Bad- und Sanitärartikeln.
ist der am 17.12.2025 bei Gericht eingegangene Antrag vom 10.12.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 12.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.27 eingesehen werden.
Amtsgericht Bochum, 12.04.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 9627 eingetragenen BADUSAN Heizung & Sanitär GmbH, Bochumer Straße 187 a, 45661 Recklinghausen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ausra Senst, unbekannt,
Geschäftszweig: Erwerb, Verkauf und Einbau von Heizungsanlagen, Bad- und Sanitärartikeln.
ist der am 17.12.2025 bei Gericht eingegangene Antrag vom 10.12.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 12.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.27 eingesehen werden.
Amtsgericht Bochum, 12.04.2026