Aufhebung des Verfahrens
B & T Zahntechnik GmbH
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur B & T Zahntechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.10.2026, Aktenzeichen 67c IN 20/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67c IN 20/18
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 63468
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 14.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1997
- Stammkapital
- 51.300 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Betrieb eines zahntechnischen Labors und Herstellung und Vertrieb von kieferorthopädischen Geräten und Zahnersatz aller Art, Herstellung und Vertrieb von Dentalprodukten.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 20/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 63468 eingetragenen B & T Zahntechnik GmbH, ehemalige Geschäftsanschrift: Saseler Chaussee 111, 22393 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jörg-Michael Thedens, Frau Saskia Haase
wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67c IN 20/18
Amtsgericht Hamburg, 14.09.2026
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 63468 eingetragenen B & T Zahntechnik GmbH, ehemalige Geschäftsanschrift: Saseler Chaussee 111, 22393 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jörg-Michael Thedens, Frau Saskia Haase
wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67c IN 20/18
Amtsgericht Hamburg, 14.09.2026