Sicherungsmaßnahme
B + K Bauplanung GmbH
Bad Oeynhausen
Das Amtsgericht Bielefeld hat zur B + K Bauplanung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.10.2026, Aktenzeichen 43 IN 782/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 782/26
- Registerbezug
- Bad Oeynhausen, HRB 2852
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 07.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Frank W. Stroot
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 782/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 2852 eingetragenen B + K Bauplanung GmbH, Bismarckstr. 41, 32545 Bad Oeynhausen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Frank Kistmacher, Forstweg 4, 32584 Löhne und Herrn Klaus-Jürgen Budde, Lindenkamp 8, 32584 Löhne
Geschäftszweig: Betrieb eines Architektbüros
ist am 06.10.2026, um 11:42 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Frank W. Stroot, Bachstraße 21, 32257 Bünde bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 782/26
Amtsgericht Bielefeld, 06.10.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 2852 eingetragenen B + K Bauplanung GmbH, Bismarckstr. 41, 32545 Bad Oeynhausen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Frank Kistmacher, Forstweg 4, 32584 Löhne und Herrn Klaus-Jürgen Budde, Lindenkamp 8, 32584 Löhne
Geschäftszweig: Betrieb eines Architektbüros
ist am 06.10.2026, um 11:42 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Frank W. Stroot, Bachstraße 21, 32257 Bünde bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 782/26
Amtsgericht Bielefeld, 06.10.2026