Forderungsprüfung
Auxamis Limited
unbekannt
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Auxamis Limited eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.10.2026, Aktenzeichen 36a IN 4638/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36a IN 4638/20
- Registerbezug
- Berlin, HRB 138448
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 29.10.2026
- Rechtsform
- Limited
Veröffentlichungstext
36a IN 4638/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Auxamis Limited, Corinthstraße 54, 10245 Berlin, vertreten durch den Vertreter Patrick Harnisch
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 138448
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 28.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 34 - 37 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 28.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Auxamis Limited, Corinthstraße 54, 10245 Berlin, vertreten durch den Vertreter Patrick Harnisch
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 138448
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 28.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 34 - 37 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 28.10.2026