Aufhebung des Verfahrens

Autohaus Dieburg Spieß GmbH & Co. KG

Dieburg

Das Amtsgericht Darmstadt hat zur Autohaus Dieburg Spieß GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.10.2026, Aktenzeichen 9 IN 188/09.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 188/09
Registerbezug
Darmstadt, HRA 31656
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
27.10.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Branchenindikator
Automobil (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Geschäfts-Nr.: 9 IN 188/09: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Dieburg Spieß GmbH & Co. KG, Altheimer Straße 3-7, 64807 Dieburg (AG Darmstadt, HRA 31656), vertr. d.: 1. Autohaus Dieburg Spieß Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Johannes Jakob Spieß, VERSTORBEN 18.12.2010, Alte Mainzer Landstraße 3, 64807 Dieburg, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), 1.2. Matthias Josef Spieß, Am Forst 52, 64807 Dieburg, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, § 200 InsO.

Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Insolvenzgericht Darmstadt ankommt.
Sie ist vom Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die befristete Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Darmstadt , 27.10.2026