Forderungsprüfung
Auctionata Broadcast GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Auctionata Broadcast GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.09.2026, Aktenzeichen 36a IN 1150/17.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36a IN 1150/17
- Registerbezug
- Berlin, HRB 174088
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 30.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2016
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Produktion sowie Übertragung von Versteigerungs- und Verkaufssendungen, Organisation und Durchführung von sonstigen Events und Shows.
Veröffentlichungstext
36a IN 1150/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Auctionata Broadcast GmbH, Franklinstraße 13, 10587 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 174088
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 29.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 11 bis 13 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 29.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Auctionata Broadcast GmbH, Franklinstraße 13, 10587 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 174088
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 29.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 11 bis 13 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 29.09.2026