Forderungsprüfung
Atec UG (haftungsbeschränkt)
Baar-Ebenhausen
Das Amtsgericht Ingolstadt hat zur Atec UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.09.2026, Aktenzeichen IN 36/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Ingolstadt
- Aktenzeichen
- IN 36/25
- Registerbezug
- Ingolstadt, HRB 5279
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 29.09.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
IN 36/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Atec UG (haftungsbeschränkt), Münchener Straße 21, 85107 Baar-Ebenhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Oppenheimer Alois
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 5279
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 17 - 24 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 29.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Atec UG (haftungsbeschränkt), Münchener Straße 21, 85107 Baar-Ebenhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Oppenheimer Alois
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 5279
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 17 - 24 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 29.09.2026