Sicherungsmaßnahme

ASIA REAl ESTATE GmbH vormals Fürst von Sayn-Wittgenstein GmbH

Rodgau

Das Amtsgericht Offenbach am Main hat zur ASIA REAl ESTATE GmbH vormals Fürst von Sayn-Wittgenstein GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.09.2026, Aktenzeichen 8 IN 594/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 594/26
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 23255
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
04.09.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Martin Kaltwasser
LIESER Rechtsanwälte
Stammkapital
50.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Erwerb, Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von Grundstücken, Erbbaurechten oder grundstücksgleichen Rechten sowie Beteiligung an Grundstücksgesellschaften, die den ähnlichen oder gleichen Geschäftszweck haben, sowie sämtliche Geschäfte, die den Gesellschaftszweck fördern; Erarbeitung von Marketing-Strategien und Konzeptionen im Sinne einer Unternehmensberatung sowie Erarbeitung von verkaufsför …

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Az.: 8 IN 594/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ASIA REAl ESTATE GmbH vormals Fürst von Sayn-Wittgenstein GmbH, Philipp-Reis-Straße 17, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 23255), vertr. d.: Heinz-Jürgen Seifert, Philipp-Reis-Straße 17, 63110 Rodgau, (Geschäftsführer), ist am 03.09.2026 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser, LIESER Rechtsanwälte, Hanauer Landstraße 211, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069/91501025, Fax: 069/95928099, Internet: www.lieser-rechtsanwaelte.de bestellt worden.

Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 03.09.2026
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