Forderungsprüfung
ARISE Technologies Deutschland GmbH
Bischofswerda
Das Amtsgericht Dresden hat zur ARISE Technologies Deutschland GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.10.2026, Aktenzeichen 564 IN 2281/11.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dresden
- Aktenzeichen
- 564 IN 2281/11
- Registerbezug
- Dresden, HRB 25700
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 19.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 2281/11
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ARISE Technologies Deutschland GmbH, Thormeyerstraße 1, 01877 Bischofswerda, Amtsgericht Dresden , HRB 25700
vertreten durch den Geschäftsführer Klaus Götsch
vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Patrick Shea
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 26.11.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Aktenzeichen: 564 IN 2281/11
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ARISE Technologies Deutschland GmbH, Thormeyerstraße 1, 01877 Bischofswerda, Amtsgericht Dresden , HRB 25700
vertreten durch den Geschäftsführer Klaus Götsch
vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Patrick Shea
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 26.11.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.