Abweisung mangels Masse
ANCEDIS GmbH
Senftenberg
Das Amtsgericht Cottbus hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der ANCEDIS GmbH mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 29.09.2026, Aktenzeichen 63 IN 391/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 391/24
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 8622
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 29.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
In dem Verfahren über den Antrag des Finanzamtes Calau, Springteichallee 25, 03205 Calau Antragstellende Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ANCEDIS GmbH, Schulstr. 4 b, 01968 Senftenberg, vertreten durch den alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer Herrn Sven Reichel, ebenda,
(Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 8622 CB),Schuldnerin,
hat das Amtsgericht Cottbus am 17. August 2026 beschlossen:
1. Der Antrag der Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen.
2. Die Schuldnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen (§ 4 Absatz 1 InsO i.V.m. § 91 ZPO).
3. Der Verfahrenswert wird auf die Wertstufe bis 500 € festgesetzt.
Amtsgericht Cottbus, 17.08.2026, 63 IN 391/24
(Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 8622 CB),Schuldnerin,
hat das Amtsgericht Cottbus am 17. August 2026 beschlossen:
1. Der Antrag der Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen.
2. Die Schuldnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen (§ 4 Absatz 1 InsO i.V.m. § 91 ZPO).
3. Der Verfahrenswert wird auf die Wertstufe bis 500 € festgesetzt.
Amtsgericht Cottbus, 17.08.2026, 63 IN 391/24