Sicherungsmaßnahme

Altes Postamt Lauterecken Immo UG (haftungsbeschränkt)

Lauterecken

Das Amtsgericht Kaiserslautern hat zur Altes Postamt Lauterecken Immo UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.07.2026, Aktenzeichen 1 IN 79/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Kaiserslautern
Aktenzeichen
1 IN 79/26
Registerbezug
Kaiserslautern, HRB 33810
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
08.07.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Paul Wieschemann
Im Handelsregister seit
2023
Stammkapital
1.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, Kauf, Verkauf und Vermietung von Immobilien.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

1 IN 79/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Altes Postamt Lauterecken Immo UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 16-18, 67742 Lauterecken (AG Kaiserslautern, HRB 33810), vertr. d.: Sven Heinrich Kehrein-Seckler, Am Brückenweg 4, 67744 Lohnweiler, (Geschäftsführer), ist am 07.07.2026 um 15:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Paul Wieschemann, Flickerstal 2, 67657 Kaiserslautern, Tel.: 0631/341950, Fax: 0631/470269, E-Mail: buero@wieschemann.de bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kaiserslautern eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 07.07.2026
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