Forderungsprüfung
Algon Gabionen GmbH
Marktredwitz
Das Amtsgericht Hof hat zur Algon Gabionen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.10.2026, Aktenzeichen IN 69/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hof
- Aktenzeichen
- IN 69/25
- Registerbezug
- Hof, HRB 6696
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 12.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2019
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Bautätigkeiten im Straßen-, Tief- und Hochbau, Bau und Rekonstruktion von Erdleitungsnetzen und Großhandel mit Hüttenmaterialien (Eisen- und Nichteisenelemente, Bleche, etc.), Bau von Gabionenelementen.
Veröffentlichungstext
IN 69/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Algon Gabionen GmbH, Dammstraße 9, 95615 Marktredwitz, vertreten durch den Geschäftsführer Hanykyr Ales
Registergericht: Amtsgericht Hof Registergericht Register-Nr.: HRB 6696
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 9,10 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - 12.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Algon Gabionen GmbH, Dammstraße 9, 95615 Marktredwitz, vertreten durch den Geschäftsführer Hanykyr Ales
Registergericht: Amtsgericht Hof Registergericht Register-Nr.: HRB 6696
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 9,10 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - 12.10.2026