Abweisung mangels Masse
AKSAN Verwaltungs-GmbH
Herford
Das Amtsgericht Bielefeld hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der AKSAN Verwaltungs-GmbH mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 15.07.2026, Aktenzeichen 43 IN 970/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 970/25
- Registerbezug
- Bad Oeynhausen, HRB 14462
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 15.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 970/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 14462 eingetragenen AKSAN Verwaltungs-GmbH, Kräutergarten 10, 32051 Herford, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hasan Karak, Brüderstraße 19, 32105 Bad Salzuflen
Geschäftszweig: Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen, Übersahme d. pers. Haftung und der Geschäftsführung von Handelsgesellschaften, insb. Übernahme der pers. Haftung der AKSAN Bau GmbH & Co. KG
ist der am 23.10.2025 bei Gericht eingegangene Antrag einer Gläubigerin vom 09.10.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 10.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
43 IN 970/25
Amtsgericht Bielefeld, 10.07.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 14462 eingetragenen AKSAN Verwaltungs-GmbH, Kräutergarten 10, 32051 Herford, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hasan Karak, Brüderstraße 19, 32105 Bad Salzuflen
Geschäftszweig: Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen, Übersahme d. pers. Haftung und der Geschäftsführung von Handelsgesellschaften, insb. Übernahme der pers. Haftung der AKSAN Bau GmbH & Co. KG
ist der am 23.10.2025 bei Gericht eingegangene Antrag einer Gläubigerin vom 09.10.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 10.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
43 IN 970/25
Amtsgericht Bielefeld, 10.07.2026