Forderungsprüfung
AK-Bau GmbH
Hamm
Das Amtsgericht Dortmund hat zur AK-Bau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.09.2026, Aktenzeichen 251 IN 33/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 251 IN 33/22
- Registerbezug
- Hamm, HRB 10108
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 10.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 33/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRB 10108 eingetragenen
AK-Bau GmbH, Klemmestraße 13a, 59075 Hamm,
gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Katarina Leona Krvavac
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen (hier: Rang 0 Nr. 17 - 33) werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
21.10.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.110 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
251 IN 33/22
Amtsgericht Dortmund, 09.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRB 10108 eingetragenen
AK-Bau GmbH, Klemmestraße 13a, 59075 Hamm,
gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Katarina Leona Krvavac
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen (hier: Rang 0 Nr. 17 - 33) werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
21.10.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.110 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
251 IN 33/22
Amtsgericht Dortmund, 09.09.2026