Sicherungsmaßnahme
AIVA Hoch- und Tiefbau GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur AIVA Hoch- und Tiefbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.07.2026, Aktenzeichen 810 IN 650/26 A-82-.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 650/26 A-82-
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 102471
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 30.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Miguel Grosser
- Im Handelsregister seit
- 2015
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Erbringung von Hoch- und Tiefbauleistungen
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
810 IN 650/26 A-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AIVA Hoch- und Tiefbau GmbH, Königsteiner Straße 116, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 102471), vertr. d.: 1. Aleksandar Jovanovic, zur Zeit in JVA, Kirchhainer Str. 16, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist am 30.07.2026 um 11:07 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Miguel Grosser, Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 24 00 65 0, Fax: 069/ 24 00 65 10, E-Mail: frankfurt@jaffe-rae.de, Internet: www.jaffe-rae.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 30.07.2026
Amtsgericht Frankfurt am Main, 30.07.2026