Sicherungsmaßnahme

AIRIA GmbH

Marl

Das Amtsgericht Essen hat zur AIRIA GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.07.2026, Aktenzeichen 165 IN 179/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
165 IN 179/26
Registerbezug
Bochum, HRB 17645
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
31.07.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Werner F. Mühlenbrock
Im Handelsregister seit
2018
Stammkapital
25.002 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
1. Gegenstand des Unternehmens ist das Einbringen von luftgeschützten Dienstleistungen mit bemannten und unbemannten Fluggeräten jeder Art, Forschung und Entwicklung von Rotorblattdesign und Computerprogrammen und der dazugehörigen Netzwerktechnologie sowie der Handel mit Drohnen zu Forschungszwecken und Kooperationen, ferner Schulungsteilnehmervermittlungen, Vertrieb von Produktionen und Objekten …

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 179/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 17645 eingetragenen AIRIA GmbH, Hülsbergstr. 253, 45772 Marl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Leoni Krüssel, Hülsbergstr. 253, 45772 Marl

Geschäftszweig: Einbringen von luftgeschützten Dienstleistungen mit bemannten und unbemannten Fluggeräten aller Art, Forschung und Entwicklung von Rotorblattdesign und Computerprogrammen

ist am 31.07.2026, um 13:33 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Werner F. Mühlenbrock, Vikariestr. 1, 45768 Marl bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

165 IN 179/26
Amtsgericht Essen, 31.07.2026
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