Sicherungsmaßnahme
WLB Foodservice Herten GmbH & Co. KG
Kassel
- Insolvenzgericht
- Bochum
- Aktenzeichen
- 80 IN 688/26
- Registerbezug
- Kassel, HRA 18331
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 13.08.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Insolvenzverwalter
- Sebastian Laboga
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 688/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der WLB Foodservice Herten GmbH & Co. KG, Odenwaldstr. 13, 34131 Kassel, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Kassel unter HRB 19696 eingetragene WLB Verwaltungs GmbH, Odenwaldstr. 13, 34131 Kassel, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Sascha Kurt Lange, Schloßstr. 44 b, 46117 Oberhausen, und Herrn Bernd Winfried Wagner, Im Lückenrod 2a, 34128 Kassel,
ist am 12.08.2026, um 09:35 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Wittener Straße 2, 44789 Bochum bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
80 IN 688/26
Amtsgericht Bochum, 12.08.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der WLB Foodservice Herten GmbH & Co. KG, Odenwaldstr. 13, 34131 Kassel, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Kassel unter HRB 19696 eingetragene WLB Verwaltungs GmbH, Odenwaldstr. 13, 34131 Kassel, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Sascha Kurt Lange, Schloßstr. 44 b, 46117 Oberhausen, und Herrn Bernd Winfried Wagner, Im Lückenrod 2a, 34128 Kassel,
ist am 12.08.2026, um 09:35 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Wittener Straße 2, 44789 Bochum bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
80 IN 688/26
Amtsgericht Bochum, 12.08.2026