Sicherungsmaßnahme
BANKINGCLUB Plattform GmbH
Köln
- Insolvenzgericht
- Köln
- Aktenzeichen
- 70a IN 222/26
- Registerbezug
- Köln, HRB 122999)
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 18.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Christoph Niering
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 222/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 122999) eingetragenen BANKINGCLUB Plattform GmbH, Butzweilerhofallee 4, 50829 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorsten Hahn, Butzweilerhofallee 4, 50829 Köln
Geschäftszweig: ist das Anbieten von Kommunikations-Dienstleistung im Finanzsektor, das Organisieren und Durchführen von Veranstaltungen und die Betreuung von Mitgliedern aus dem Finanzsektor
ist am 18.08.2026, um 08:52 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Sachsenring 69, 50677 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70a IN 222/26
Amtsgericht Köln, 18.08.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 122999) eingetragenen BANKINGCLUB Plattform GmbH, Butzweilerhofallee 4, 50829 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorsten Hahn, Butzweilerhofallee 4, 50829 Köln
Geschäftszweig: ist das Anbieten von Kommunikations-Dienstleistung im Finanzsektor, das Organisieren und Durchführen von Veranstaltungen und die Betreuung von Mitgliedern aus dem Finanzsektor
ist am 18.08.2026, um 08:52 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Sachsenring 69, 50677 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70a IN 222/26
Amtsgericht Köln, 18.08.2026