Sicherungsmaßnahme
AB Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt)
Greven
- Insolvenzgericht
- Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 70 IN 38/26
- Registerbezug
- Steinfurt, HRB 15207
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 14.08.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- Christiane Heithoff
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 70 IN 38/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 15207 eingetragenen AB Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Münsterstr. 84, 48268 Greven, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Block, Schützenstr. 152a, 48268 Greven
ist am 14.08.2026, um 13:26 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Christiane Heithoff, Kaiserwall 12, 45657 Recklinghausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70 IN 38/26
Amtsgericht Münster, 14.08.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 15207 eingetragenen AB Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Münsterstr. 84, 48268 Greven, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Block, Schützenstr. 152a, 48268 Greven
ist am 14.08.2026, um 13:26 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Christiane Heithoff, Kaiserwall 12, 45657 Recklinghausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70 IN 38/26
Amtsgericht Münster, 14.08.2026