Abweisung mangels Masse

UNION FOOD GmbH

Buxtehude

Insolvenzgericht
Tostedt
Aktenzeichen
22 IN 36/26
Registerbezug
Tostedt, HRB 208023
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
17.08.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

22 IN 36/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der UNION FOOD GmbH, Weidegrund 1, 21614 Buxtehude (AG Tostedt, HRB 208023), vertr. d.: Serhat Kalay, Alte Dorfstr. 49B, 21684 Stade - Wiepenkathen, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 13.08.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Tostedt, Unter den Linden 23, 21255 Tostedt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Tostedt eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Tostedt an.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Tostedt, 13.08.2026

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