Sicherungsmaßnahme
Immo Service 1 GmbH
Gelsenkirchen
- Insolvenzgericht
- Essen
- Aktenzeichen
- 165 IN 230/26
- Registerbezug
- Gelsenkirchen, HRB 9048
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 18.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Christian Klein
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 230/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 9048 eingetragenen Immo Service 1 GmbH, vertr. d. d. Gf., Gildenstr. 13, 45879 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Till Obbelode, Auf dem Winkel 8, 45888 Gelsenkirchen
Geschäftszweig: Verwaltung fremden als auch eigenen Vermögens insbesondere die Hausverwaltung, das Immobilien- und Objektmanagement, etc.
ist am 18.08.2026, um 10:29 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christian Klein, Südring-Center-Promenade 1, 46242 Bottrop bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
165 IN 230/26
Amtsgericht Essen, 18.08.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 9048 eingetragenen Immo Service 1 GmbH, vertr. d. d. Gf., Gildenstr. 13, 45879 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Till Obbelode, Auf dem Winkel 8, 45888 Gelsenkirchen
Geschäftszweig: Verwaltung fremden als auch eigenen Vermögens insbesondere die Hausverwaltung, das Immobilien- und Objektmanagement, etc.
ist am 18.08.2026, um 10:29 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christian Klein, Südring-Center-Promenade 1, 46242 Bottrop bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
165 IN 230/26
Amtsgericht Essen, 18.08.2026