Sicherungsmaßnahme

1A Bürogemeinschaft und Dienstleistungs GmbH

Monheim am Rhein

Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur 1A Bürogemeinschaft und Dienstleistungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.07.2026, Aktenzeichen 501 IN 177/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
501 IN 177/26
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 79340
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
29.07.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Axel Kleinschmidt
Im Handelsregister seit
2016
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Vermietung und Bereitstelleung von Büros mit Inventar, der Büroservice mit Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit einem Bürobetrieb anfallen, der Buchungs- und Kontierungsservice ohne Beratung, Übersetzungsservice, Organisation und Ablage von Geschäftsvorgängen, Training im Unternehmensbereich, sonstige Administration.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 177/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79340 eingetragenen 1A Bürogemeinschaft und Dienstleistungs GmbH, Sandstraße 104, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Diana Maria Litzlbauer,

ist am 29.07.2026, um 05:32 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Axel Kleinschmidt, Immermannstr. 15, 40210 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

501 IN 177/26
Amtsgericht Düsseldorf, 29.07.2026
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten