Sicherungsmaßnahme
HEKABE design GmbH
Detmold
- Insolvenzgericht
- Detmold
- Aktenzeichen
- 50 IN 160/26
- Registerbezug
- Lemgo, HRB 8107
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 18.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Stefan Stodolka
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 50 IN 160/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 8107 eingetragenen HEKABE design GmbH, Lange Straße 81 a, 32756 Detmold, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Jörn Biel-Nielsen, Lange Straße 81 a, 32758 Detmold
Geschäftszweig: Entwicklung und Großhandel von Objekteinrichtungen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen u. a.
ist am 13.08.2026, um 14:49 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stefan Stodolka, Auguste-Bracht-Weg 1, 32758 Detmold bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
50 IN 160/26
Amtsgericht Detmold, 13.08.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 8107 eingetragenen HEKABE design GmbH, Lange Straße 81 a, 32756 Detmold, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Jörn Biel-Nielsen, Lange Straße 81 a, 32758 Detmold
Geschäftszweig: Entwicklung und Großhandel von Objekteinrichtungen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen u. a.
ist am 13.08.2026, um 14:49 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stefan Stodolka, Auguste-Bracht-Weg 1, 32758 Detmold bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
50 IN 160/26
Amtsgericht Detmold, 13.08.2026