Sicherungsmaßnahme
Rasant Car-Go UG (haftungsbeschränkt)
Hilden
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 505 IN 197/26
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 74350
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 13.08.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- Dr. Marc d'Avoine
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 197/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Rasant Car-Go UG (haftungsbeschränkt), Forststraße 1, 40721 Hilden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ertugrul Duran, eingetragen im Handelsregister Düsseldorf HRB 74350
ist am 13.08.2026, um 13:25 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, Calor-Emag-Straße 2, 40878 Ratingen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
505 IN 197/26
Amtsgericht Düsseldorf, 13.08.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Rasant Car-Go UG (haftungsbeschränkt), Forststraße 1, 40721 Hilden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ertugrul Duran, eingetragen im Handelsregister Düsseldorf HRB 74350
ist am 13.08.2026, um 13:25 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, Calor-Emag-Straße 2, 40878 Ratingen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
505 IN 197/26
Amtsgericht Düsseldorf, 13.08.2026