Sicherungsmaßnahme
KAB Elektroinstallation GmbH
Castrop-Rauxel
- Insolvenzgericht
- Bochum
- Aktenzeichen
- 80 IN 702/26
- Registerbezug
- Dortmund, HRB 27037
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 17.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Marvin Bauernfeind
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 702/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 27037 eingetragenen KAB Elektroinstallation GmbH, Bodelschwingher Str. 84, 44577 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hans-Peter Biletzke, Grimbergstraße 43 , 44577 Castrop-Rauxel, Herrn Timo Kallenbach, Bodelschwingher Straße 59 A, 44577 Castrop-Rauxel und Herrn Bastian Kallenbach, Overbergstraße 43 , 44577 Castrop-Rauxel
ist am 17.08.2026, um 08:35 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Marvin Bauernfeind, August-Schmidt-Ring 9, 45665 Recklinghausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
80 IN 702/26
Amtsgericht Bochum, 17.08.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 27037 eingetragenen KAB Elektroinstallation GmbH, Bodelschwingher Str. 84, 44577 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hans-Peter Biletzke, Grimbergstraße 43 , 44577 Castrop-Rauxel, Herrn Timo Kallenbach, Bodelschwingher Straße 59 A, 44577 Castrop-Rauxel und Herrn Bastian Kallenbach, Overbergstraße 43 , 44577 Castrop-Rauxel
ist am 17.08.2026, um 08:35 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Marvin Bauernfeind, August-Schmidt-Ring 9, 45665 Recklinghausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
80 IN 702/26
Amtsgericht Bochum, 17.08.2026